Die Grunderwerbsteuer Beispiele:

Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % in Bayern

Grunderwerbsteuer beträgt 5,0 % in Rheinl.-Pfalz

Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 % in Hessen

Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 % im Saarland

 

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Kaufpreis und wird prozentual auf

dieser Summe ermittelt. Jedes deutsche Bundesland hat einen separaten Prozentsatz für

die Grunderwerbsteuer.



           Ausnahmen von der Besteuerung

Für die Grunderwerbsteuer gilt eine Freigrenze von 2.500 Euro. Das heißt, dass ein

Grunderwerb bis zu dieser Höhe von der Grunderwerbsteuer befreit ist, jedoch ab

diesem Betrag - anders als bei einem Freibetrag - zum vollem Betrag versteuert werden muss.

Außerdem wird bei Grundstückserwerben durch Erbschaft bzw. Grundstücksschenkung keine

Grunderwerbsteuer erhoben. Eine mögliche Besteuerung wird dann ggf. über das

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz herbeigeführt